Compliance-Trainings zum Arbeitsrecht in der Compliance
Compliance-Maßnahmen müssen arbeitsrechtlich einwandfrei sein. Unser Compliance-Training erklärt wie.
Compliance-Maßnahmen arbeitsrechtlich richtig umsetzen
Compliance und das Arbeitsrecht sind zwei Seiten einer Medaille. Die Implementierung von Compliance-Maßnahmen muss zwingend die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben berücksichtigen, sollen sie ihre Wirksamkeit nicht verlieren.
Präventive Maßnahmen können in Arbeitnehmerrechte eingreifen. Dies gilt es zu vermeiden, will sich Compliance nicht selbst angreifbar machen. Daher ist es wichtig zu verstehen, welche Maßnahmen zur Disposition stehen.
Gleiches gilt für Sanktionen, denn nicht jeder Compliance-Verstoß rechtfertigt es, dass ein Mitarbeiter gekündigt wird. Es gilt hier die Verhältnismäßigkeit zu beachten und den Regeln des Arbeitsrechts zu folgen.
Daher wird in unserem Compliance-Training die Bedeutung der arbeitsvertraglichen Regelungen, welche Möglichkeiten sowie Vor- und Nachteile Betriebsvereinbarungen haben und welche Maßnahmen dem Direktionsrecht unterfallen, betrachtet.
In diesem Kontext wird der Unterschied erklärt, zwischen Anweisungen des Arbeitgebers, die ausschließlichen Tätigkeitsbezug aufweisen, solchen, die auch Auswirkungen auf das Privatleben des Arbeitnehmers haben sowie Anweisungen mit reinem Bezug auf das Privatleben des Mitarbeiters.
Darüber hinaus wird in der Compliance-Schulung zum Arbeitsrecht thematisiert, unter welchen Bedingungen Compliance-Vorgaben des Unternehmens in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden können.
Des Weiteren wird die Überprüfung neuer Mitarbeiter auch in Bezug auf ihre rechtliche Zuverlässigkeit angesprochen.
Wir bieten diese Compliance-Schulungen sowohl als Inhouse-Compliance-Training als auch als externe Compliance-Schulungen an
Stellen Sie mit der Compliance-Schulungen zum Arbeitsrecht sicher, dass Ihre Compliance-Maßnahmen arbeitsrechtlich einwandfrei umgesetzt werden.