Die richtige Compliance-Organisation und sichere Geschäftsprozesse
Compliance sicher gestalten: Eine effiziente Compliance setzt eine entsprechende Compliance-Organisation und -Prozesse sowie manipulationsfreie Geschäftsprozesse voraus
Unternehmensstrukturen entstehen über einen langen Zeitraum. Abteilungen sind gewachsen, neue Teams wurden aufgebaut. Zumeist folgen diese Entwicklungen den Anforderungen der Märkte, in welchen das Unternehmen tätig ist. Nicht selten bleiben einmal geschaffene Strukturen auch in Phasen erheblicher Umbrüche erhalten und werden neuen Bedarfen angepasst, sehr selten jedoch komplett durch neue Modelle ersetzt, die vielleicht effizienter und effektiver wären.
Noch seltener werden dabei jedoch die Anforderungen der Compliance des Unternehmens berücksichtigt. Selbst wenn im besten Fall, neue effiziente Geschäftsprozesse etabliert werden, wird aber nur selten z.B. an die Implementierung von organisatorischen Maßnahmen und Kontrollen in den Geschäftsprozessen gedacht, die helfen, Compliance-Verstöße zu minimieren.
Die Qualität Ihrer Compliance-Organisation entscheidet über die Nachhaltigkeit der Compliance in Ihrem Unternehmen
Für den Zuschnitt der Compliance-Organisation eines Unternehmens sind unterschiedliche Kriterien maßgeblich. Dazu zählen:
- dessen Art (z.B. Fertigung oder Dienstleistung,
- dessen Größe (kleines oder mittelständisches Unternehmen im Vergleich zu einem Großkonzern),
- die Organisation (z.B. zentral/dezentral und auch),
- die Komplexität der Unternehmensstruktur,
- die Branchenzugehörigkeit (z.B. Bau- oder Finanzdienstleistungsindustrie),
- der Internationalisierungsgrad (in der EU oder auch in Hochrisikoländern tätig),
- die Zahl der zu beachtenden Vorschriften,
- Compliance-Verstöße in der Vergangenheit.
In Großkonzernen kann dies ein Vorstandsressort mit mehreren hundert Mitarbeitern ausmachen. In einem mittelständischen Unternehmen ist es zumeist ein Mitarbeiter, der sich mit nur einem Teil seiner Kapazität mit Compliance befassen kann.
Wir beraten Sie beim richtigen Zuschnitt und Aufbau der Compliance-Organisation in Ihrem Unternehmen.
Es kann gerade für mittelständische Unternehmen, die über eine nur knappe Personaldecke verfügen, sehr viel Sinn machen, z.B. Compliance-Schulungen in Ihrem Unternehmen von uns durchführen zu lassen anstatt eigenes Personal dafür einzuplanen.
Ebenso spart es Ihre Kapazitäten, wenn wir für Sie ein Compliance-Hinweisgebersystem unterhalten, dass Ihnen wichtige Hinweise über (mögliche) Compliance-Verstöße vermittelt und/oder wir für Sie die Interne Untersuchungen übernehmen, um festzustellen, ob ein Compliance-Verstoß gegeben ist.
Ein noch umfangreicheres Outsourcing umfasst die Aufgabe des externen Compliance-Officer. Auch diese können wir für Sie wahrnehmen. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Ihrem Unternehmen und Ihren Mitarbeitern auch beim Tagesgeschäft ohne zeitlichen Verzug und ohne Aufbau von speziell ausgebildeten Personalkapazitäten sofort das erforderliche Compliance-Wissen zur Seite steht.
Sichere und stabile Geschäftsprozesse
Der Vorstand oder die Geschäftsführung eines Unternehmens legen besonders hohen Wert auf die Qualität der Geschäftsprozesse. Diese müssen jedoch nur nicht den betriebswirtschaftlichen Anforderungen an Effizienz und Effektivität gerecht werden. Es ist auch zwingend notwendig, dass diese Geschäftsprozesse sicherstellen, dass die Mitarbeiter und Führungskräfte des Unternehmens rechtlich einwandfrei tätig, also compliant sind. Das bedeutet, dass die Geschäftsprozesse Ihres Unternehmens
- sicher und
- stabil sind sowie
- den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Wir können Ihnen durch unser Compliance-Risiko-Audit die Compliance-Risiken in Ihrem Unternehmen aufzeigen. Zusammen mit den spezifischen Gegenmaßnahmen, die wir Ihnen vorschlagen, können Sie entscheiden, welche Vorgehensweise Sie priorisieren wollen.
In einer weiteren Stufe der Entwicklung Ihres Compliance-Managementsystems können wir Sie und Ihr Unternehmen beim Aufbau eines Compliance Risikomanagements unterstützen. Sie schaffen damit die Voraussetzung für eine nachhaltige Vermeidung von Gefährdungslagen durch Rechtsverstöße.