Die 34 Mitgliedstaaten sowie vier Nichtmitglieder der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) haben im Jahre 1998 die Konvention gegen Bestechung ausländischer Amtsträger ratifiziert. Mit Inkrafttreten der Konvention 1999 waren die Unterzeichnerstaaten – so auch Deutschland – verpflichtet, die Bestimmungen dieses ersten internationalen Abkommens zur Korruptionsbekämpfung in nationales Recht zu überführen.<
Die Konvention zielt v.a. auf eine Verbesserung der Situation in Entwicklungsländern ab, indem
- die Bestechung von ausländischen Amtsträgern,
- die Bestechung von ausländischen Geschäftspartnern unter Strafe gestellt und
- die steuerliche Absetzbarkeit von Schmiergeldern beseitigt wurde.
Wir veröffentlichen dieses Dokument mit Genehmigung der OECD mit Hinweis auf die Fundstelle: www.oecd.org/document/20/0,3343,en_2649_34859_2017813_1_1_1_1,00.html .
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