Noch vor wenigen Jahren wurde Compliance als ein Thema betrachtet, das nur große, in den USA börsennotierte Unternehmen betrifft. Immer neue Berichte über Rechtsverstöße, die erhebliche Sanktionen und Schadensersatzklagen nach sich zogen, sorgen dafür, dass man sich in Unternehmen intensiv mit der Frage beschäftigt, wie es um die eigene Compliance bestellt ist. Wir bieten Ihnen auf Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen an, um diese Frage zu beantworten und um den aktuellen Anforderungen Ihrer Kunden an die Compliance ihrer Lieferanten gerecht zu werden.
Unternehmen und ihre Vorstände und Geschäftsführer sehen sich zunehmend dem Druck ausgesetzt, nicht nur zu bestätigen, dass sie ihrer Legalitätspflicht gerecht werden. Vielmehr sehen sie sich in der Verantwortung zu belegen, wie sie diesen wichtigen Bereich ihrer Leitungsaufgabe wahrnehmen. Der zunächst offensichtliche Grund ist die persönliche Haftung des Geschäftsleiters. Jedem Verantwortlichen ist mittlerweile bewusst, dass es keineswegs ausreicht zu betonen, als ehrbarer Kaufmann alles richtig gemacht zu haben.
In sehr absehbarer Zeit, werden sich Unternehmen in der Europäischen Union auch strafrechtlich verantworten müssen sofern sie Mindeststandards die gegen Korruption und Geldwäsche EU-weit eingeführt werden sollen, verstoßen. Dieses von der EU-Kommission vorgeschlagene Unternehmensstrafrecht, das in anderen EU- bzw. OECD-Staaten bereits eine Selbstverständlichkeit ist, wird sehr empfindliche Sanktionen nach sich ziehen, die u.a. mindestens 5% des weltweiten Konzernumsatzes der juristischen Person betragen sollen und dass die Abschöpfung von Gewinnen vorsieht.
Darüber hinaus fragen seit einiger Zeit auch immer mehr Konzerne ihre mittelständischen Zulieferer und Dienstleister, welche Anstrengungen diese hinsichtlich ihrer Compliance unternehmen. Compliance-Fragebögen sind auszufüllen, Compliance-Risiko-Audits werden bei Zulieferern durchgeführt und wenn nicht adäquate Antworten gegeben werden können, findet man sich auf einer schwarzen Liste wieder. Der Kunde stellt die Geschäftsbeziehung ein, bis sich der Zulieferer mit seinen Compliance-Risiken und deren Steuerung wirksam befasst hat. Will man wichtige Kunden nicht verlieren, stellt sich daher vehement die Frage: Was sind die Compliance-Risiken meines Unternehmens?
Um diese Frage zu adressieren, führen wir seit Jahren in Unternehmen Compliance-Audits durch. Auf der Basis der Compliance-Risikoanalyse beraten wir Sie, welche Maßnahmen am geeignetsten sind, erkannte Gefährdungslagen zu steuern. Wichtig ist dabei, dass alle Maßnahmen in ein integriertes Gesamtkonzept eingebettet sind, sodass es gelingt, ein effektives und effizientes Compliance-Managementsystem zu implementieren.
Oftmals fehlt es an einem Verhaltenskodex und an Compliance-Richtlinien, die die inhaltlichen Vorgaben für das richtige, rechtlich einwandfreie Verhalten der Mitarbeiter definieren. Im Rahmen unserer Compliance-Beratung erstellen wir auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnittene Richtlinien für Sie. Dabei passen wir diese nicht nur den inhaltlichen Anforderungen Ihres Unternehmens an, sondern achten dabei auch darauf, diese leicht verständlich und dadurch für Ihre Mitarbeiter hilfreich sind. Dazu gehört selbstverständlich, dass die Compliance-Vorgaben sprachliche in den Kontext Ihrer Unternehmenskommunikation passen. Der Verhaltenskodex und Compliance-Richtlinien sind wichtige Bestandteile eines Compliance-Managementsystems.
Um Ihren Mitarbeitern die Ziele von Compliance und die Inhalte des Verhaltenskodexes und der Compliance-Richtlinien zu vermitteln, bieten wir Compliance-Schulungen an. Unsere Inhouse-Compliance-Trainings sind für Ihr Unternehmen maßgeschneidert und vermitteln die maßgeblichen Inhalte auf leicht verständliche Weise, sei es als Präsenzveranstaltung oder in einem Live-Webinar.
Im Rahmen unserer compliance akademie bieten wir Live-Webinare auf der Basis der seit mehr als zehn Jahren bewährten Konzepte unserer Compliance-Trainings als externe online-Lehrgänge und -Seminare an. Unser Angebot von Ausbildungslehrgängen und Seminaren befasst sich mit den für eine nachhaltige Compliance im Unternehmen wichtigsten Themengebieten. Wir führen diese Compliance-Kurse ausschließlich als interaktive Live-Webinare.
Darüber hinaus ist es aufgrund des Hinweisgeberschutzgesetzes seit Juli 2023 Pflicht, eine interne Meldestelle (auch Whistleblower-Hotline genannt) einzurichten. Mitarbeiter Ihres Unternehmens, aber auch - sofern gewünscht - für Kunden und Lieferanten des Unternehmens, können an diese Meldestelle ein Compliance-Risiko oder einen Regelverstoß melden.
Diese Aufgabe kann an einen externen anwaltlichen Ombudsmann outgesourct werden, der sicherstellen kann, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Schutz der Identität des Hinweisgebenden erfüllt werden.
Wir managen für Ihr Unternehmen ein solches Compliance-Hinweisgebersystem effizient und effektiv. Es stellt eine wichtige Informationsquelle über unter Umständen verdeckte Compliance-Risiken dar.
Im Rahmen des Aufbaus eines Compliance-Managementsystems kann es auch ein effizienter Weg sein, die Implementierung und/oder dessen Betrieb einem externen Compliance-Officer zu übertragen. Unser Angebot hierzu ermöglicht Ihrem Unternehmen, ohne zeitlichen Verzug, sofort auf höchstes Compliance-Know-How zuzugreifen ohne zeitaufwendig und kostenintensiv eigene Mitarbeiter für diese Aufgabe abstellen und ausbilden zu müssen.
Sollte sich trotz aller Präventionsmaßnahmen ein Compliance-Verstoß ereignen oder sollte wein solcher vermutet werden, unterstützen wir Ihr Unternehmen bei dessen Aufklärung. Es ist unser Ziel, Ihnen im Rahmen unserer internen Untersuchung einen Weg für eine rechtlich einwandfreie, zukunftsorientierte Lösung eines identifizierten Compliance-Vorfalls aufzuzeigen. Dabei ist es uns ein besonderes Anliegen, dass im Rahmen unserer Aufklärungstätigkeit alle Beteiligten fair und respektvoll behandelt werden, dass also weder ihre Rechte noch ihre Würde verletzt werden.
Da das Thema Compliance juristisch geprägt ist, haben wir für Sie zahlreiche Informationen über deutsche Rechtsvorschriften sowie über wichtige Compliance-Vorschriften anderer Länder, wie z.B. den USA oder Großbritannien, und Vorgaben supranationaler Institutionen wie der Europäischen Union oder der OECD zusammengestellt.
Compliance-Beratung
Wir beraten Sie beim Aufbau eines individuell auf die Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnittenen Compliance-Managementsystems
Compliance-Schulungen
Compliance-Trainings sind am wirkungsvollsten, wenn sie lebendig und anschaulich die auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Inhalte transportieren
Externer Compliance-Officer
Als Ihr externer Compliance-Officer erhalten Sie von uns spezifisches Compliance-Management Know-how und sparen eigene knappe Ressourcen
Externer Ombudsmann
Unser Hinweisgebersystem ermöglicht es Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten, Ihnen wertvolle Informationen über Compliance-Risiken oder Verstöße zu geben
Compliance-Audit
Wir analysieren für Sie, welche Compliance-Risiken in Ihrem Unternehmen bestehen und welche Maßnahmen erforderlich sind, um diesen entgegenzuwirken
Gastvorträge
Durch einen Gastvortrag von Prof. Dr. Kark kann ein Impuls gesetzt werden, mit dem Compliance als Thema in Ihrem Unternehmen oder Verband positiv verankert wird
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Prof. Dr. Andreas Kark
Andreas Kark ist Rechtsanwalt und berät Unternehmen seit mehr als zehn Jahren in Compliance-Fragen und schult hierzu Geschäftsleitungen und Mitarbeiter